Auswirkungen der ESG-Vorschriften auf deutsche Unternehmen

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient als Inspiration. Wir übernehmen keine Haftung für das Handeln der Leser dieses Beitrags. Die bereitgestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit und sollten bei Bedarf durch weitere Quellen überprüft werden. Haftungsausschluss
Was sind die ESG-Vorschriften?
Die ESG-Vorschriften (Environmental, Social, Governance) sind für deutsche Unternehmen ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der EU und Deutschlands. Sie zielen darauf ab, Umweltbelange, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung in der Wirtschaft zu verankern. Ab 2025 müssen viele betroffene Firmen Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in ihre Berichte aufnehmen.
Welche Firmen sind verpflichtet die ESG-Vorschriften einzuhalten?
Ab 2025 sind alle großen Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme oder mehr als 40 Mio. € Umsatz) von den ESG-Vorschriften betroffen. Dies betrifft ca. 15.000 deutsche Firmen. Und ab 2026 sind börsennotierte KMU (mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen) von den ESG-Vorschriften betroffen.
Wie muss eine deutsche Firma die Anforderungen und Daten für die ESG-Vorschriften erheben?
Eine deutsche Firma soll die Anforderungen und Daten für ESG-Vorschriften (z. B. CSRD, LkSG) systematisch erheben, indem sie interne Prozesse etabliert, externe Datenquellen nutzt und Nachhaltigkeitskriterien integriert.
Schritte zur Datenerhebung: Mit einer Wesentlichkeitsanalyse wird die Identifikation relevanter ESG-Themen (z. B. CO₂-Emissionen, Arbeitsbedingungen) basierend auf Branche und Stakeholdern durchgeführt. Mit Datenquellen wird eine Sammlung aus internen Systemen (z. B. Energieverbrauch, HR-Daten), Lieferantenbefragungen und externen Berichten (z. B. Emissionsfaktoren) zusammengestellt.
Des Weiteren werden neue Prozesse und Tools wie die Einführung von ESG-Software (z. B. SAP Sustainability, EcoVadis) oder Excel-Tools zur Erfassung, Konsolidierung und Prüfung der Daten unerlässlich. Nachvollziehbare Aufzeichnungen für Berichte (CSRD) und Behörden (LkSG), inklusive Risikoanalysen und Maßnahmen werden in einer umfangreichen Dokumentation erfasst. Die Daten müssen von externen Wirtschaftsprüfern verifiziert werden (CSRD-Pflicht).
Kleines Beispiel für die Umsetzung der ESG-Vorschriften im Betrieb
Ein deutscher Maschinenbauer mit 300 Mitarbeitern (CSRD-pflichtig ab 2025) führt eine Wesentlichkeitsanalyse durch und fokussiert sich auf Energieverbrauch (E), Arbeitssicherheit (S) und Korruptionsprävention (G). Bei der Datenerhebung wird der Stromverbrauch via Zähler gemessen (10.000 kWh/Monat), und die Lieferanten werden nach CO₂-Daten gefragt und die internen Unfallstatistiken (2 Vorfälle/Jahr) wird geprüft. Als neues Tool wird beispielsweiße SAP Sustainability eingesetzt, um Daten zu aggregieren, und damit einen Bericht zum erstellen der Emissionswerte (Scope 1–3), Unfallquote und Anti-Korruptionsschulungen (80 % Mitarbeiter geschult) umfasst. Der Bericht wird im Lagebericht 2025 veröffentlicht und geprüft.
Vorteile und Nachteile der ESG-Vorschriften
Die ESG-Vorschriften haben Vorteile und Nachteile. Vorteile der ESG-Vorschriften sind die Förderung der Nachhaltigkeit und Transparenz, Stärkung das Vertrauen von Investoren und Kunden, Verbesserung das Risikomanagement (z. B. Lieferkettenrisiken) und sie bieten Wettbewerbsvorteile durch Zugang zu „grünem“ Kapital. Ein deutscher Mittelständler könnte z. B. durch CO₂-Reduktion Förderungen erhalten.
Zu den Nachteilen der Umsetzung der ESG-Vorschriften zählen ein hoher bürokratischer Aufwand (z. B. CSRD-Berichte), erhöhen Kosten für Datenmanagement und Prüfungen, und kleinere Firmen könnten überfordert sein. Beispielsweise muss ein Unternehmen muss teure ESG-Software kaufen, um Lieferketten zu überwachen (LkSG), was Ressourcen bindet.
Unterstützung von Experten bei der Umsetzung der ESG-Vorschriften
Deutsche Firmen können je nach Bedarf verschiedene Experten wie einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt oder ESG-Berater hinzuziehen, um ESG-Vorschriften umzusetzen. Für eine umfassende Umsetzung ist ein ESG-Berater oft ein guter Einstieg, da er die operative Basis schafft (z. B. Daten für einen Maschinenbauer erheben). Für eine Prüfung (CSRD) ist ein Wirtschaftsprüfer Pflicht, für rechtliche Sicherheit (LkSG) ein Anwalt, und für Finanzintegration ein Steuerberater. Viele Firmen nutzen Teams aus mehreren Experten.
Steuerberater: Ein Steuerberater unterstützt bei steuerlichen Aspekten und finanziellen Auswirkungen von ESG-Maßnahmen (z. B. Förderungen, Abschreibungen). Dieser stellt eine Verknüpfung von ESG-Daten mit Bilanzierung her (z. B. Taxonomiekonformität im Jahresabschluss). Beispielsweise kann ein Steuerberater einem Mittelständler helfen, Investitionen in Solaranlagen steuerlich optimal darzustellen und CSRD-relevante Finanzdaten zu liefern.
Wirtschaftsprüfer: Ein ESG-geschulter Wirtschaftsprüfer überprüft und validiert ESG-Berichte, wie es die CSRD vorschreibt, und stellt sicher, dass Daten den ESRS-Standards entsprechen. Es ist eine Expertise in Nachhaltigkeitsberichterstattung und externer Assurance (Pflicht ab 2024/25) empfehlenswert. Ein Wirtschaftsprüfer kann die CO₂-Emissionsdaten eines Unternehmens überprüfen und bestätigt deren Richtigkeit für den Lagebericht.
Anwalt: Rechtliche Themen rund um die ESG-Vorschriften kann ein diesbezüglich erfahrener Anwalt übernehmen, denn dieser klärt rechtliche Verpflichtungen (z. B. LkSG, CSDDD) und schützt die Firma vor möglichen Haftungsrisiken bei Verstößen. Ein Anwalt kann mit Behörden verhandeln (z. B. BAFA), die Vertragsgestaltung mit Lieferanten übernehmen und für eine Abwehr von Bußgeldern sorgen. Wenn ein Anwalt beispielsweiße auf Wirtschaftsrecht spezialisiert ist, kann dieser einem Textilunternehmen unterstützen, die Lieferantenverträge LkSG-konform zu gestalten und Risikoanalysen rechtssicher zu dokumentieren.
ESG-Berater / Nachhaltigkeitsberater / ESG Consulting: Es kann trotz der damit verbundenen hohen Kosten vorteilhaft sein, einen erfahrenen ESG-Berater zu beauftragen, die ESG-Vorschriften in der Firma umzusetzen. Dazu gehört die Entwicklung von Strategien, Erhebung von Daten und Implementierung ganzheitlicher ESG-Prozesse (z. B. CO₂-Fußabdruck, Lieferkettenmanagement). Nachhaltigkeitsberater verfügen meist über eine umfassende Expertise in ESG-Themen, und kennen sich oft mit Tools wie EcoVadis oder spezifischer Software aus. Ein ESG-Berater von Deloitte führt beispielsweise eine Wesentlichkeitsanalyse für einen Maschinenbauer durch, erstellt einen Emissionsbericht und schult das Team für CSRD-Anforderungen.
ESG-Berater / ESG Consulting finden
• ESGvolution bietet ein Firmenverzeichnis mit ESG-Beratungen, Software und Tools. Unternehmen können hier gezielt nach Beratern suchen, die auf CSRD, EU-Taxonomie oder LkSG spezialisiert sind.
• CONSULTING.de ist ein Fachportal für Unternehmensberatung mit einem Anbieterverzeichnis. Unter Nachhaltigkeitsberatung / ESG / CSR sind einige Berater zu finden.
• Das Deutsche Global Compact Netzwerk listet Berater und Partner, die Firmen bei ESG-Strategien und Reporting unterstützen. Ideal für Kontakte zu etablierten Nachhaltigkeitsexperten.
• ESG-Expertennetzwerk in München bietet speziell für KMU ESG-Berater für Risikoanalysen, Wesentlichkeitsanalysen und Transformationsprojekte. ESG-Fragebogen für Firmen
• Matchilla erstellt nach Eingabe individueller Anforderungen eine Shortlist mit passenden ESG-Beratern (kostenlos und anonym). Über 500 Matchings für Mittelstand und Konzerne.
• KPMG bietet ESG-Beratung direkt auf ihrer Seite an – von Strategie bis Reporting. Kontaktformulare führen zu spezialisierten Beratern.
• Drees & Sommer bietet ESG-Consulting mit Fokus auf Regularien (z. B. EU-Taxonomie) und praktische Umsetzung, inklusive direkter Kontaktaufnahme.
Mehr Informationen zu ESG-Vorschriften
Für einen umfassenden Überblick können Firmen bei BMWK und BAFA (national) starten, ergänzend mit EU-Kommission (EU-Regeln) und nutzen IHK oder DGCN für praktische Umsetzung. Ein Mittelständler findet bei BAFA eine LkSG-Checkliste und bei der EU-Seite die ESRS-Standards für CSRD-Berichte.
• Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilt offizielle Infos zu ESG-Regularien (z. B. LkSG), Umsetzungstipps und FAQs. Dort sind Details zu den aktuellen nationalen Vorgaben und Förderprogramme zu finden.
• Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es Details zum Lieferkettengesetz (LkSG), Berichtspflichten und Checklisten. Beim BAFA können praktische Anleitungen und Meldeformulare gefunden werden.
• Europäische Kommission, Sustainable Finance, CSRD, EU-Taxonomie, SFDR, mit Richtlinientexten und FAQs, Überblick über EU-weite ESG-Regeln
• Deutsches Global Compact Netzwerk (DGCN), Nachhaltigkeitsberichte, ESG-Leitfäden und Best Practices; Unterstützung bei freiwilligen und gesetzlichen ESG-Maßnahmen
• IHK (Industrie- und Handelskammer), Lokale Beratung zu CSRD, LkSG und Taxonomie, oft mit Webinaren, Praxisnahe Infos für Mittelstand und KMU (regionale Seiten variieren).
• Umweltbundesamt (UBA), Umweltaspekte (z. B. CO₂-Berechnung, Klimaziele), Technische Details für den „E“-Bereich.
• Verband der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) CSRD-Prüfungsstandards und Berichtsanforderungen, ist hilfreich für die externe Validierung von ESG-Daten.
Fazit
Deutsche Firmen, welche die ESG-Vorschriften wie CSRD und LkSG umsetzen müssen, haben hohe Kosten (z. B. für Software, Berater) und einen gewissen Zeitaufwand (z. B. für Datenerhebung, Berichterstellung). Langfristig soll es Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit sichern, während Weigerung rechtliche und wirtschaftliche Nachteile bringt. Wir als Verfasser dieses Beitrags stellen uns keinen gelten Vorschriften entgegen. Die Leser handeln eigenständig und wir übernehmen keine Verantwortung für das erfolgreiche Etablieren der ESG-Vorschriften in einer Firma.
Viele Erfolg bei der Umsetzung der ESG-Vorschriften.
Danke an Pexels für die Fotos.
Business Catz
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